Kommunale Wärmeplanung
Hilter a.T.W.

Das Ziel steht fest

Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral werden, d. h. auch für das Heizen darf dann kein Erdgas oder Öl mehr verbrannt werden. Damit Hausbesitzer wissen, wann und wie sie ihre Heiztechnik umrüsten müssen, sind die Kommunen aufgefordert, sogenannte Wärmepläne zu erstellen.

Kommunale Wärmeplanung
für Hilter a.T.W.

Die Gemeinde Hilter a.T.W. hat im November 2023 den positiven Bescheid für die Förderung der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet erhalten und geht damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bietet die Gelegenheit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln, um damit einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele zu leisten. Es ist wichtig zu betonen, dass aus der kommunalen Wärmeplanung selbst keine unmittelbaren Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger Hilters erwachsen. Vielmehr stellt der Wärmeplan eine fundierte und durchdachte Grundlage dar, die künftige Entscheidungen bezüglich der individuellen Wärmeversorgung unterstützt.

Mit der Entwicklung der kommunalen Wärmeplanung hat die Gemeinde Hilter a.T.W. das örtliche Energieversorgungsunternehmen, die Teutoburger Energie Netzwerk eG, beauftragt. In Bezug auf die technischen Möglichkeiten bei der Datenanalyse und dem damit zusammenhängenden Know How werden Sie zusätzlich von dem Planungsbüro, BET Energie, aus Aachen unterstützt.

Details zur Förderung

  • Titel:
    Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
    für die Gemeinde Hilter a.T.W.


  • Laufzeit des Vorhabens (Bewilligungszeitraum):
    Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum von 01.01. bis 31.12.2024.
  • Förderkennzeichen:
    67K26339

 

  • Planverantwortliche Stelle:
    Gemeinde Hilter a.T.W., Marc Schewski

 

  • Beteiligte Partner:
    Externe Dienstleistung/Projektleitung: Teutoburger Energie Netzwerk eG, Hagen a.T.W.
    Nachunternehmen: BET Energie, Aachen

Die einzelnen Schritte zur kommunalen Wärmeplanung

1

Bestandsanalyse

Zur Ermittlung des kommunalen Wärmebedarfs, werden umfangreiche Daten aus verschiedenen Quellen zusammengetragen: Verbrauchsdaten von Gebäuden, Informationen von Schornsteinfegern sowie Plan- und GIS-Daten der Bau- und Stadtplanungsämter.

2

Potenzialanalyse

Auf Basis dieser Daten werden der Wärmebedarf und die Potenziale für erneuerbare Energien in der Kommune genau analysiert.

3

Zielszenario

Die Wärmeplaner entwickeln konkrete Zielszenarien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dabei werden lokale Potenziale und Bedarfe berücksichtigt, um beispielsweise Gebiete für Wärmenetze zu identifizieren.

4

Wärmewendenstrategie

Mit konkreten Maßnahmen können erste Schritte in Richtung der Zielszenarien gegangen werden. So können frühzeitig die richtigen Prozesse zur Umstellung der Wärmeversorgung angestoßen werden.

Gut zu wissen

Fragen und Antworten
zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeversorgung verursacht einen großen Teil des CO2-Ausstoßes in Deutschland, der dringend reduziert werden muss. Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist die Entwicklung einer Strategie für eine langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung der Gemeinde Hilter a.T.W.. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Status Quo der Wärmeversorgung sowie verschiedene Perspektiven einer künftigen Wärmeversorgung. Das geht beispielsweise mit Wärmepumpen und über neue Versorgungsnetze, wie z. B. kalte Nahwärmenetze in Neubaugebieten. Damit unnötige Investitionen in neue Heizungsanlagen oder Modernisierungen vermieden werden, sollen die Kommunen Pläne erarbeiten, mit denen jeder langfristig planen kann.

Wie ist der praktische Ablauf einer kommunalen Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung umfasst im Wesentlichen die vier Phasen:

  • Bestandsanalyse (aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand, -zustand und vorhandene Netze)
  • Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparungen und potenzielle erneuerbare Wärmequellen)
  • Zielszenario (Kombination aus Bestand und Potenzial zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung)
  • Wärmewendestrategie und Umsetzungsstrategie (empfohlene Maßnahmen und dazu passende Umsetzungszeitpläne)
Entstehen Pflichten für z. B. Hauseigentümer durch die kommunale Wärmeplanung?

Der Gemeindewärmeplan legt fest, welche Form der klimaneutralen Wärmeversorgung in verschiedenen Gemeindegebieten entwickelt und etabliert werden kann. Dabei werden der Wärmebedarf in den einzelnen Gebieten, die verfügbaren Wärmequellen, insbesondere die erneuerbaren, sowie potenzielle zukünftige Wärmeversorgungslösungen analysiert. Zu den möglichen Lösungen gehören die dezentrale Wärmeerzeugung, beispielsweise durch Wärmepumpen, die Nutzung lokaler Wärmequellen oder die strategische Erweiterung von Fernwärme. Die Wärmeplanung ist eine erste Orientierungshilfe für die Auswahl der zukünftigen Wärmeversorgung. Durch die Empfehlungen für einzelne Quartiere besteht keine Verpflichtung für die Eigentümer eine funktionierende Heizungsanlage zu ersetzen.

Sollte es doch zu einem Heizungstausch kommen, was ist dann zu beachten?

Die Anforderungen an Wärmeerzeuger sind durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Seit dem 01.01.2024 müssen neu installierte Heizungssysteme mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden können. In bestehenden Gebieten gibt es eine Übergangsfrist, so dass diese Anforderung erst gilt, wenn die entsprechende Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan verabschiedet hat. Dennoch müssen auch in bestehenden Gebäuden bereits heute bestimmte Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung beachtet werden.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgas-emissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellugen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Stephan Stromann

Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung im Hause der Teutoburger Energie Netzwerke eG
Tel. 05401 8922-74 · stephan.stromann@ten-eg.de

Dilan Mao

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen und Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung im Hause der Teutoburger Energie Netzwerke eG
Tel. 05401 8922-553 · dilan.mao@ten-eg.de