Mit dem „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ entfällt die EEG-Umlage ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant, um die Stromkunden schnell von den stark steigenden Energiekosten zu entlasten.
So wird die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 auf 0,00 Cent/kWh gesenkt. Wir geben diese Senkung automatisch und in voller Höhe an unsere Stromkunden weiter. Das bedeutet, wir berechnen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 3,723 Cent/kWh netto weniger für Ihren Strom.
Es ist nicht nötig, dass Sie Ihren Zähler am 1. Juli ablesen, denn in Ihrer nächsten Jahresrechnung berechnen wir den Verbrauch vom Anfang des Abrechnungszeitraums bis einschließlich zum 30. Juni 2022 auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs.