Die Ereignisse überschlagen sich: Zwei Tage vor erstmaliger Anwendung der Gasbeschaffungsumlage am 01.10.2022 hat sich die Regierungskoalition auf die Abschaffung der Umlage geeinigt.
Statt der Umlage hat sich die Bundesregierung nun auf einen sog. „Abwehrschirm“ festgelegt, mit dem sie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Energiekrise vor untragbaren Kosten schützen möchte.
Die Umsatzsteuersenkung für Erdgas von 19 auf 7 % wird ungeachtet der Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage umgesetzt und ist vom Bundestag beschlossen worden.
Dennoch bleiben zwei neu eingeführte Umlagen, die künftig in Ihre Erdgasrechnung mit einfließen werden: Die neu eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent/kWh (netto) und die bereits bekannte und schon in 2015 eingeführte Bilanzierungsumlage. Die Bilanzierungsumlage erhöht sich ab 01.10.2022 von 0,00 Cent/kWh auf 0,57 Cent/kWh (netto).