Von low auf high –
wir kommen vorbei!

TEN Erdgasumstellung

Wir informieren Sie.

Im Nordwesten Deutschlands ändert sich die Erdgasart. Das immer knapper werdende L-Gas wird zukünftig durch H-Gas ersetzt. Wir von der TEN möchten Sie auf dieser Seite ausführlich und bestmöglich darüber informieren, wie und warum die Erdgasumstellung in unserer Region erfolgen wird.

Die Erdgasumstellung in unserem Netzgebiet.

Derzeit werden Erdgaskunden in Deutschland mit zwei unterschiedlichen Gasarten beliefert, L- und H-Gas. L steht dabei für „low calorific“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H steht für „high calorific“, also energiereicheres Erdgas. In unserer Region wurden Sie bisher mit in den Niederlanden gefördertem L-Gas versorgt. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Die Erdgasumstellung wird in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz durchgeführt und voraussichtlich 2030 abgeschlossen sein.

Da sich die beiden Gasarten in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert unterscheiden, müssen alle bisher mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie an die neue Gasart H-Gas angepasst werden. Hierfür werden in einem ersten Schritt die Daten aller Gasgeräte erhoben, bevor im Anschluss die technische Anpassung erfolgt. Zwischen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von ca. 1–1,5 Jahren.

Für die Erdgasumstellung ist nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für unsere Region ist das die Teutoburger Energie Netzwerk eG.

Umstellungsprozess

Die Erdgasumstellung ist in drei Prozessphasen unterteilt (Informations-, Erhebungs- und Anpassungsphase). Von der Erstinformation bis zur tatsächlichen Umstellung auf H-Gas wird der Prozess ca. 2,5 Jahre umfassen. Alle Erdgaskunden werden rechtzeitig schriftlich über jeden Prozessschritt informiert.

Erhebungsphase

Im ersten Schritt werden alle Gasgeräte in Haushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen durch die von uns beauftragten Monteure erfasst.

Dabei werden wichtige Gerätedaten, wie z.B. Hersteller, Gerätetyp und CE-Kennzeichnung, erhoben. Damit stellen wir sicher, dass alle Gasgeräte den technischen Voraussetzungen für die Umstellung von L- auf H-Gas entsprechen.

In seltenen Fällen wird bei der Erhebung festgestellt, dass ein Gasgerät nicht technisch angepasst werden kann. Dann ist ein Austausch des Gerätes notwendig.

Anpassungsphase

Nachdem alle Gasgeräte erfasst wurden, erfolgt im zweiten Schritt die technische Anpassung. Circa 1 bis 1,5 Jahre nach der Erhebung werden wir dazu einen weiteren Termin mit Ihnen vereinbaren.

Vorbereitend auf die technische Anpassung beschaffen wir Ersatzteile bei den unterschiedlichen Herstellern und klären mögliche Rückfragen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Zum Anpassungstermin werden unsere Monteure alle benötigten Ersatzteile mitbringen und fachmännisch einbauen. Zumeist ist es ausreichend, einige Bauteile am Gasgerät, etwa die Gasdüsen, auszutauschen.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung werden wir jeweils nach der Erhebung und Anpassung stichprobenartig jedes zehnte Gasgerät prüfen. Uns ist wichtig, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden. Sie erhalten auch dazu rechtzeitig ein Informationsschreiben, in dem wir unseren Besuch ankündigen.

Gesetzlicher Hintergrund

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in Bad Iburg, Bad Laer und Glandorf ist das die Teutoburger Energie Netzwerk eG. Dies gilt auch, wenn das Erdgas von einem anderen Lieferanten bezogen wird.

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrer Wohnung?

In unserer Region wird in den nächsten Jahren die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Weiterbetrieb Ihrer Erdgasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Erdgasgeräte in Ihrem Haushalt oder Betrieb erfassen (Erhebung). In einem weiteren Schritt erfolgt dann die technische Anpassung der Geräte. Damit die Erdgasumstellung reibungslos verläuft, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Muss ich den Monteur hereinlassen?

Ja, bitte! Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Welche Daten meiner Erdgasgeräte werden aufgenommen?

Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:

  • Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä.
  • Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst (zur Belegung der Erhebungsdaten)
  • Abgasmessung in Teil- und in Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)
Wer übernimmt die Kosten der Erdgasumstellung?

Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst vom jeweiligen Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. Davon ausgenommen sind die Kosten für Reparaturen, Wartung und Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.

Kostenverteilung der Erdgasumstellung

Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig. In Bad Iburg, Bad Laer und Glandorf ist das die Teutoburger Energie Netzwerk eG. Dies gilt auch, wenn das Erdgas von einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten werden zunächst vom Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.

Wer trägt die Kosten, wenn mein Erdgasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

Wenn Ihr Erdgasgerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittel¬baren Kosten durch die Erdgasumstellung. Ausgenommen sind Kosten, die durch Wartung, Reparatur oder den Austausch von Erdgasgeräten entstehen. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.

Kostenerstattungsmöglichkeiten

Kostenerstattung nach § 19a EnWG:
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Erdgasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie unter den folgenden Bedingungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigen¬tümer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Erdgasgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät nach Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der notwendigen Anpas¬sung installiert wurde.

Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter:
Antragsformular zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG

Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Erdgasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG. Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein.
Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Erdgasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.
Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Erdgasgeräts:

  • Wenn das Erdgasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstat-tungsanspruch i. H .v. 500 €.
  • Wenn das Erdgasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 250 €.
  • Wenn das Erdgasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 100 €.

Der Eigentümer hat das Alter des Erdgasgeräts nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Erdgasgeräts zu bestimmen.
Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.

Antragsformular zur Kostenerstattung nach GasGKErstV

Sicherheitshinweise:
Schutz vor Trickbetrügern.

In einigen Regionen Deutschlands ist es vorgekommen, dass Trickbetrüger unter dem Deckmantel der Erdgasumstellung versucht haben, sich Zugang zu den Haushalten zu verschaffen. Die Termine im Rahmen der Erdgasumstellung werden Ihnen jeweils schriftlich mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Erdgasumstellung keine spontanen Besuche in Ihrem Haus angekündigt oder durchgeführt werden und unsere Monteure sich stets bei Ihnen ausweisen, wenn sie zum Termin erscheinen.
Bitte lassen Sie daher keine unangekündigten Personen unter dem Vorwand, im Rahmen der Erdgasumstellung tätig zu sein, ins Haus!

Es ist ebenfalls vorgekommen, dass betrügerische E-Mails mit dem Thema „Erdgasumstellung“ an Kunden verschickt wurden. In diesen E-Mails wird dazu aufgerufen, die angegebenen Links anzuklicken bzw. Dokumente herunterzuladen. Bei diesen E-Mails handelt es sich um Spam.
Bitte öffnen Sie die enthaltenen Links und Dokumente nicht und löschen Sie solche Mails!

Woran erkenne ich die „echten“ Mitarbeiter?

Alle von uns beauftragten Monteure führen einen entsprechenden Dienstausweis mit sich, den sie Ihnen unaufgefordert vorzeigen. Außerdem werden wir Ihnen ca. drei Wochen vor den jeweiligen Terminen ein Terminankündigungsschreiben per Post zusenden, aus dem weitere wichtige Sicherheitshinweise hervorgehen.

Hinweise zum sicheren Betrieb Ihrer Erdgasgeräte

Bei der Umstellung auf eine neue Erdgasart müssen alle Erdgasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie zunächst erhoben und im Anschluss technisch angepasst werden. Diese Maßnahmen werden von Dienstleistungsunternehmen im Auftrag der Netzbetreiber durchgeführt.
Zur Erhebung und Anpassung wird es in jedem Haushalt und Betrieb mindestens zwei Termine geben.

Damit alle Schritte möglichst einfach umgesetzt werden können, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

  • Bitte sorgen Sie schon im Vorfeld dafür, dass alle Erdgasgeräte regelmäßig von Ihrem Installateur gewartet werden.
  • Bitte entfernen Sie vor dem Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung alle im Bereich der Erdgasgeräte befindlichen Gegenstände, damit die Arbeiten schnell und einfach erfolgen können.
  • Wenn bei Ihrem Erdgasgerät Mängel festgestellt wurden, lassen Sie diese bitte so schnell wie möglich von Ihrem Installateur beheben. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
  • Wenn der von uns beauftragte Monteur Einstellungen an Ihrem Gerät vorgenommen hat, ändern Sie diese nicht. Bitte informieren Sie darüber auch Ihren Installateur und Ihren Schornsteinfeger!
  • Sollten in seltenen Fällen nach dem Besuch unseres Monteurs Probleme an einem Erdgasgerät entstehen, rufen Sie bitte unbedingt zuerst das jeweilige Erdgasbüro an, damit der Fehler behoben werden kann. Die Kosten eines von Ihnen beauftragten Installateurs können nicht übernommen werden.
  • Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter folgenden Kontaktdaten:
    Teutoburger Energie Netzwerk eG, Schloßstraße 5, 49186 Bad Iburg
    Telefon 05401 8922-900, E-Mail erdgasumstellung@ten-eg.de

Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Erdgasarten beliefert, L- und H-Gas (L steht für „low calorific“, H für „high calorific“).
In Bad Iburg, Bad Laer und Glandorf wurden Erdgaskunden bisher mit L-Gas versorgt. Da die Niederlande als L-Gas Lieferant die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Die Erdgasumstellung wird voraussichtlich 2030 abgeschlossen sein.
Für den Umstellungsprozess ist laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber zuständig. In Bad Iburg, Bad Laer und Glandorf ist das die Teutoburger Energie Netzwerk eG.
Betroffen von der Erdgasumstellung sind neben Nordrhein-Westfalen die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Die beiden Erdgasarten L- und H-Gas unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert, daher müssen alle bislang mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Gewerbe und der Industrie an die neue Erdgasart H-Gas angepasst werden.
Hierzu werden zunächst die Daten der Erdgasgeräte erhoben, bevor dann die technische Anpassung erfolgt. Zwischen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von 1-1,5 Jahren. Nach der Erhebung und Anpassung wird bei 10 % der Geräte eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der Arbeiten vorgenommen.
Die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern im Auftrag der Netzbetreiber durchgeführt.

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
  • Der von uns beauftragte Monteur führt am Ende eines jeden Besuches eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
  • Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, erfolgt eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, wird das Gerät gesperrt.
  • Der Kunde muss in diesem Fall selbst ein Installationsunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen. Das Erdgasgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.

Erhebung:

0-299 ppm:
Kein Mangel. Individuelle Entscheidung des Monteurs, dem Kunden eine Wartung zu empfehlen.

300-999 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen)

1.000 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: Unverzüglich) und Sperrung des Erdgasgerätes

Anpassung

0-499 ppm:
Kein Mangel. Individuelle Entscheidung des Monteurs, dem Kunden eine Wartung zu empfehlen.

500-999 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen)

> 1.000 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung: Unverzüglich) und Sperrung des Erdgasgerätes

Hinweise zum sicheren Betrieb Ihrer Erdgasgeräte

Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister der Erdgasumstellung unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus Ihrem Portfolio (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.

Gut zu wissen

Fragen und Antworten zur Erdgasumstellung

Hintergrund

Was sind L- und H-Gas?

  • In Deutschland gibt es zwei verschiedene Erdgasarten, L- und H-Gas.
  • Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
  • Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedrig), „H-“ steht für „high calorific“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).

Was bedeutet „Erdgasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?

  • Erdgaskunden in Deutschland werden entweder mit L- oder mit H-Gas versorgt. Auch in unserer Region strömt bisher L-Gas durch die Leitungen.
  • Die L-Gas-Versorgung wurde hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
  • Da die Niederlande jedoch die Förderung einstellen, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt.
  • Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Erdgasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Erdgasgeräte in Haushalten, Betrieben und Industrieanlagen, diese müssen an die jeweilige Erdgasart angepasst werden.

Ist das Netzgebiet der TEN die einzige Region, die angepasst wird?

  • Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
  • Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
  • Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.
  • Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
  • L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.
Geräte

Warum muss jedes Erdgasgerät angepasst werden?

  • Die große Mehrheit aller Erdgasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Erdgasart, die sie bezieht, eingestellt.
  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Erdgasart muss auch das Gerät angepasst werden.
  • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen – etwa selbstadaptierende Erdgasthermen.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

Kann jedes Gerät angepasst werden?

  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Erdgasgeräte möglich.
  • Diese Beurteilung wird auf der Basis der erhobenen technischen Daten vorgenommen.
  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
  • Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Erdgasgeräten vor.
    Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?
  • Nein. Wenn Erdgasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Erdgasanschluss gesperrt werden.
  • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.
    Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
  • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Erdgasgeräte.
  • Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Erdgasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.
Kosten

Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?

  • Wenn das Erdgasgerät anpassbar ist, entstehen dem Eigentümer keine unmittelbaren Kosten für die Erhebung und Anpassung seiner Erdgasgeräte.
  • Die Kosten für die Erdgasumstellung werden zunächst durch den Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt (ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).

Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?

  • Der lokale Netzbetreiber ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit gewälzt (ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch, diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen).

Wird das „neue“ Erdgas teurer?

  • Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
  • Da das „neue“ Erdgas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
  • Es sind also weniger m³ auf dem Erdgaszähler abzulesen.
  • Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Ablauf

Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?

  • Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten, mit denen sie sich vor Ort bei Ihnen ausweisen.
  • Sie erhalten in unserem Terminankündigungsschreiben ca. drei Wochen vor dem jeweiligen Termin weitere wichtige Sicherheitshinweise.
  • Bitte rufen Sie bei Zweifeln unbedingt unser Erdgasbüro an, bevor Sie die Personen in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten lauten:
    – Teutoburger Energie Netzwerk eG, Schloßstraße 5, 49186 Bad Iburg
    – Telefon 05401 8922-900, E-Mail erdgasumstellung@ten-eg.de
  • Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus oder Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort das Erdgasbüro und/ oder die Polizei kontaktiert werden.

Wie viele Termine in jedem Haushalt sind notwendig?

  • In der Regel sind zwei Besuche durch einen Monteur im Auftrag der Netzbetreiber erforderlich.
  • Beim ersten Vorort-Termin erfolgt die Erhebung, bei der alle im Haushalt betriebenen Erdgasgeräte erfasst werden.
  • Im zweiten Vorort-Termin erfolgt die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Erdgasart umgerüstet werden.
  • In einzelnen Fällen kann eine Qualitätskontrolle einen weiteren Besuch erforderlich machen.
  • Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.

Wird der Besuch der Monteure angekündigt?

  • Ja, die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen mit einem Vorlauf von drei Wochen schriftlich angekündigt.
    Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte?
  • Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Erdgasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.

Wie lange dauert die Erhebung?

  • Eine Erhebung dauert in der Regel ca. 30 bis 45 Minuten pro Gerät.
    Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?
  • Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Erdgasart technisch angepasst.
  • In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
  • Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
  • Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.

Wie lange dauert die Anpassung?

  • Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät.
  • In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.
Service

Was ist zu tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch ausfällt / nicht ordnungsgemäß läuft?

  • Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Mitarbeiter unseres Erdgasbüros unter der Telefonnummer:
    – Teutoburger Energie Netzwerk eG, Schloßstraße 5, 49186 Bad Iburg
    – Telefon 05401 8922-900, E-Mail erdgasumstellung@ten-eg.de

Service

Kontakt

Was ist zu tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch ausfällt oder nicht ordnungsgemäß läuft? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Mitarbeiter unseres Erdgasbüros unter der Telefonnummer: