Sicher. Sicherer.
Am sichersTEN.
TEN Netzbetrieb Strom
TEN Netzbetrieb Strom
Netzbetrieb Strom
Als Ihr Stromnetzbetreiber haben wir alle wichtigen Daten und Informationen für Sie an dieser Stelle gesammelt – ob Netzzugang, Netzanschluss, Messstellenbetrieb oder Netzstrukturdaten. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
- Netzanschluss
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Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen und Eigenerzeugungsanlagen an unser Versorgungsnetz zur Verfügung.
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Teutoburger Energie Netzwerk eG die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Teutoburger Energie Netzwerk eG.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die Teutoburger Energie Netzwerk eG bekannt, dass die NAV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Teutoburger Energie Netzwerk eG Anwendung finden. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.
Anschlussbedingungen
- Niederspannungsanschlussverordnung NAV
- Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Information Datenschutz
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
Formulare
- Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
- Anschlussschema für Wärmepumpen mit Sperrzeit
- Inbetriebsetzungsanzeige Strom – Zählerantrag
Installateurbereich
Aktuell gibt es keine Download-Dokumente.
- Netzzugang / Entgelte
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Alle Informationen zum Netzzugang der TEN-Stromnetze übersichtlich für Sie zusammengestellt – vom Mustervertrag für den Netzzugang über die Entgelte für die Netznutzung bis zu unseren Tarifzeiten.
Musterverträge für den Netzzugang
Netznutzungsvertrag (Entnahme) nach Beschluss BK6-20-160 gültig ab 01.04.2022:
- Netznutzungsvertrag Strom
- Anlage a: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage b: Auftrag zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung
- Anlage c: Zuordnungsvereinbarung
- Wiederverkäufernachweis vom 07.05.2020
- Wiederverkäufernachweis vom 27.04.2023
Aktuelles Preisblatt
- Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2025 – vorläufig
- Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2024
- Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Vorhergehende Preisblätter
- Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2023
- Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2022
- Netznutzungspreisblatt ab 01.01.2021
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG hat gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes einen Antrag auf Erteilung von neuen Netzentgelten zum 01.01.2024 gestellt.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG hat nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen Mittelspannung, Umspannung MS/NS und Niederspannung ermittelt und bietet auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV sowie zur Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV finden sie unter www.bundesnetzagentur.de.
Hinweis gemäß Tenor 5 GPKE
Die TEN bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE)- Portalmodell – an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Tarifzeiten
In unserem Netzgebiet gelten folgende ganzjährige Tarifzeiten:
Für Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM):
Hochtarifzeit (HT): 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr MEZ/MESZ
Niedertarifzeit (NT): 20:00 Uhr bis 06:30 Uhr MEZ/MESZFür Standardlastprofilkunden (SLP) einschließlich Speicherheizungen und Wärmepumpen:
Hochtarifzeit (HT): 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr MEZ
Niedertarifzeit (NT): 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr MEZ
Sperrzeiten für Speicherheizungen: 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr MEZ
Sperrzeiten für Wärmepumpen: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr MEZBei noch vorhandenen Einzählermessungen für Wärmestrom werden 25 % des gemessenen NT-Bezugs als Haushaltsstrom und 75 % als Wärmestrom abgerechnet.
Für Standardlastprofilkunden (SLP) Ladeeinrichtungen:
Sperrzeiten für Ladeeinrichtungen: 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr MEZÄnderungen der Schaltzeiten bleiben vorbehalten.
Tarifzuordnung
Für den elektronischen Datenaustausch verwenden wir folgende OBIS-Kennziffern:
Hochtarifzeit (HT): 1-1:1.8.1
Niedertarifzeit (NT): 1-1:1.8.2Wir bilanzieren unser Netzgebiet mit den Standardlastprofilen des BDEW nach Materialie M-05/2000 “Anwendung der Repräsentativen VDEW-Lastprofile step-by-step” und verwenden auch die dort angegebenen Saisonzeiten. Für Haushaltskunden wird die dort angegebene Dynamisierungsfunktion angewendet.
Lastprofile
Daneben verwenden wir folgende Bezeichnungen für Lastprofile:
B01 Bandlastprofil M01 Ladeinfrastruktur ohne Sperrzeit M02 Ladeinfrastruktur mit Sperrzeit P01 Bezug PV-Volleinspeisung U03 Unterbrechbare Verbraucher (Speicherheizung) U04 Unterbrechbare Verbraucher (Speicherheizung Einzählermessung) W03 Unterbrechbare Verbraucher (Wärmepumpen) Für die Bilanzierung der Lastprofile U03, U04 und W03 werden die normierten temperaturabhängigen Lastprofile aus den nachstehenden Tabellen verwendet. Die Lastprofile sind so skaliert, dass sie dem bilanzierten Profil einer mit der spezifischen Arbeit von 300 kWh/K prognostizierten Abnahmestelle entsprechen. Es wird die äquivalente Tagesmitteltemperatur nach der VDEW-Materialie M-24/2002 angesetzt. Die maßgebliche Temperatur-Messstelle ist der Flughafen Münster/Osnabrück (DWD).
- Lastprofil Ladeinfrastruktur ohne Sperrzeit M01
- Lastprofil Ladeinfrastruktur mit Sperrzeit M02
- Lastprofil Bezug PV Volleinspeisung P01
- Lastprofil unterbrechbare Verbraucher U03
- Lastprofil unterbrechbare Verbraucher U04
- Lastprofil unterbrechbare Verbraucher W03
Für die Zuordnung der Lastprofile verwenden wir den Feiertagskalender für Niedersachsen, der identisch ist mit den bundeseinheitlichen Feiertagen nach VDEW-Materialie M-05/2000.
- Messstellenbetrieb
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Bekanntgabe Gemäß § 37 (1) Messstellenbetriebsgesetz
Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG übernimmt gemäß § 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Dies beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gemäß § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird.Ausstattung von Messstellen
Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Ausstattungsverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Die Teutoburger Energie Netzwerk eG wird, soweit dies gem. § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (moderne Messeinrichtung plus Gateway) wie folgt ausstatten:
- bei Letztverbrauchenden mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchenden, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibenden mit einer installierten Leistung über sieben Kilowatt.
Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem vorgesehen ist, wird die Teutoburger Energie Netzwerk eG ortsfeste Zählpunkte mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Von der Ausstattungspflicht der Teutoburger Energie Netzwerk eG sind nach derzeitigem Stand
- etwa 3.300 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme und
- etwa 17.700 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen betroffen.
Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von zukünftigen Entwicklungen wie Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge) oder auch nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern, Stilllegungen usw. Die Angaben werden bei Bedarf aktualisiert.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers unter Anderem den Messstellenbetrieb gemäß § 3 MsbG sowie weitere Standardleistungen für intelligente Messsysteme nach § 35 (1) MsbG.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz entnommen werden. Zusatzleistungen nach § 35 (2) MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem oben genannten Preisblatt zu entnehmen.
Messstellenbetrieb durch Dritte
Gemäß § 5 MsbG kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Messstellenbetreiber nach § 5 MsbG ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
- Netzstrukturdaten
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Stromkreislängen
Freileitung:
Mittelspannungsfreileitung 95,8 km Niederspannungsfreileitung 38,3 km Kabelleitung:
Mittelspannungskabel 238,3 km Niederspannungskabel 938,0 km Installierte Leistung:
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 81,35 MVA Anzahl der Entnahmestellen:
Mittelspannungsnetz 77 Umspannung Mittel-/Niederspannung 10 Niederspannung 20.078 Einwohner im Versorgungsgebiet:
Einwohnerzahl 39.910 Fläche Versorgungsgebiet:
Versorgte Fläche 30,07 km² Geographische Fläche 193,76 km² Stand: 31.12.2023
- Energiestrukturdaten
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Energiestrukturdaten und Jahreshöchstlasten
Das Stromnetz der TEN
Jahreshöchstlast der Netz- und Umspannebenen:
Mittelspannungsnetz 31.192 kW Umspannung Mittel-/Niederspannung 17.586 kW Niederspannungsnetz 16.714 kW Entnahme:
Mittelspannungsnetz 137.988.423 kWh Umspannung Mittel-/Niederspannung 65.823.657 kWh Niederspannungsnetz 82.034.384 kWh Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene:
Mittelspannungsnetz 29.048 kW Umspannung Mittel-/Niederspannung 17.759 kW Niederspannungsnetz 17.361 kW Bezug aus der vorgelagerten Netzebene:
Mittelspannungsnetz 105.739.771 kWh Umspannung Mittel-/Niederspannung 66.752.895 kWh Niederspannungsnetz 64.271.477 kWh Stand: 31.12.2023
- Entnahme Mittelspannung
- Entnahme Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
- Entnahme Niederspannung
- Summenlast Standardlastprofile Niederspannung
- Summenlastprognose Standardlastprofile
- Entnahme aus Umspannung Hochspannung/Mittelspannung in Mittelspannung
- Entnahme aus Mittelspannung in Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
- Entnahme aus Umspannung Mittelspannung/Niederspannung in Niederspannung
- Monatsmengen Einspeisung
- Einspeisung aus Erzeugungsanlagen Mittelspannung
- Einspeisung aus Erzeugungsanlagen Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
- Einspeisung aus Erzeugungsanlagen Niederspannung
- Rückspeisung aus Umspannung Mittelspannung/Niederspannung in Mittelspannung
- Rückspeisung aus Niederspannung in Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
- Netzverluste
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Unsere Informationen zu den Netzverlusten in den Stromnetzen der TEN: Durchschnittliche Beschaffungskosten der Verlustenergie: 23,85 ct/kWh (Stand 2023)
Netzverluste
Mittelspannung 2.556.007 kWh Umspannung Mittel-/Niederspannung 1.300.317 kWh Niederspannung 3.204.517 kWh Summe 7.060.842 kWh Durchschnittsverluste
Mittelspannung 1,20 % Umspannung Mittel-/Niederspannung 1,80 % Niederspannung 3,53 % Gesamt über alle Ebenen 4,36 % Stand: 31.12.2023
- Differenzmenge
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Lastgang der Differenzbilanzierung – Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Die TEN rechnet ungewollte Differenzen zwischen den dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordneten und den tatsächlich ausgespeisten Strommengen (Mehr- oder Mindermengen) auf Basis der Preise in den nachstehenden Tabellen ab:
- Grund- und Ersatzversorgung
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Die Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG:
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das zu einem festen Stichtag die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Die Feststellung zum Stichtag 01.07.2021 hat ergeben, dass die Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN eG) für die Jahre 2022, 2023 und 2024 Grundversorger in ihrem Netzgebiet in den Orten Hagen a.T.W, Hilter a.T.W., Bad Laer und Glandorf ist.
Nach der erneuten Feststellung zum Stichtag 01.07.2024 ist die TEN eG auch für die Jahre 2025, 2026 und 2027 Grundversorger in ihrem Netzgebiet.
- Kontaktdaten Lieferantenwechsel
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Informationen zum Datenaustausch – EDIFACT-Kommunikation
Übertragungsart: E-Mail, maximale Größe 10 MB Komprimierung, Empfang: ja Komprimierung, Versand: ja Signatur: fortgeschritten Signaturverfahren: S/MIME Verschlüsselung ja EDIFACT-Formate Alle Nachrichtentypen in der jeweils von
der Bundesnetzagentur vorgegebenen, gültigen Version.