Mitsparen. Miterleben.
Mitglied werden.
TEN Mitgliedschaft
TEN Mitgliedschaft
Seien Sie dabei
Als Mitglied der TEN eG gehören Sie einer starken Gemeinschaft Ihrer Region an, in der Sie viel bewegen, erleben und sogar sparen können. Das bedeutet konkret, dass Sie von günstigeren Energiepreisen profitieren und damit weniger für Strom und Gas bezahlen. Bereits ab einer Einlage von 100 Euro wären Sie schon dabei!
- Mitsparen
Als Teil unserer Genossenschaft sparen Sie nicht nur, weil Sie als Mitglied unsere Produkte zu günstigeren Konditionen bekommen. Sie profitieren auch vom Unternehmenserfolg. Die TEN eG gewährt allen Mitgliedern eine jährliche Dividendenausschüttung, die sich an der Höhe des Geschäftsergebnisses orientiert. Ein Grund mehr, gleich Mitglied zu werden.
- Miterleben
Als Teil unserer Genossenschaft genießen Sie den Vorteil, an exklusiven Reisen und Veranstaltungen zu günstigeren Konditionen teilzunehmen. Alle Mitgliederfahrten organisieren wir gemeinsam mit Partner RV Touristik und eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der TEN eG begleitet die Gruppe. Einen Überblick über bevorstehende Reisen finden Sie hier.
- Mitentscheiden
Die TEN eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Das heißt, ein gemeinschaftliches Unternehmen, das unseren Mitgliedern gehört und ihnen eine aktive Beteiligung ermöglicht! Wir laden alle Mitglieder zur jährlichen Generalversammlung ein, um ihnen Einblicke in die Jahresbilanz zu geben, sich auszutauschen und um mit ihrem Stimmrecht aktiv an der Zukunft und Gestaltung der TEN eG mitzuwirken.
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Mitprofitieren
„Von Bürgern für Bürger“ – so lautete einst das Credo unseres genossenschaftlichen Unternehmens. „Genossenschaft genießen“, unser Slogan, führt dieses Motto in die Zukunft. Und da wir Genießen ganz wörtlich nehmen, erhalten Genossenschaftsmitglieder bei vielen regionalen Produzenten und Händlern tolle Extras. Und das ganz unkompliziert: Einfach Ihre Mitgliedskarte vorzeigen und direkt Vorteile sichern!
September 2024 |
Bei Flor und Dekor in Glandorf/Schwege erhalten TEN-Mitglieder bei Vorlage Ihrer Mitgliedskarte bei Buchung eines floralen Tischschmucks eine personalisierte Blütentorte gratis. |
September 2024 | Bei Knappheide Erdarbeiten in Glandorf bekommen TEN-Mitglieder bei Vorlage Ihrer Mitgliedskarte bei Selbstabholung 10 % Rabatt auf Schuttgüter (Schuttgüter: Mutterboden, Split, Sand, Kalkschotter etc.) |
dauerhaft | Sie erhalten als TEN-Mitglied eine Ermäßigung beim Kauf einer Jahreskarte für den Zoo Osnabrück. |
Mitglied werden
Es ist ganz einfach, Mitglied der TEN eG zu werden. Sie investieren mindestens 100 Euro in einen Geschäftsanteil und kommen in den Genuss der Mitgliedervorteile. Die Gesamtsumme eines Geschäftsanteils beläuft sich auf 1.000 Euro. Dabei können jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften Mitglied werden. Einzige Voraussetzung ist, Strom oder Erdgas von der TEN eG zu beziehen.
Füllen Sie einfach die Beitrittserklärung aus und schicken uns das Formular.
per Post an:
Teutoburger Energie Netzwerk eG
Höhenweg 14
49170 Hagen a.T.W.
oder per E-Mail an:
mitglieder@ten-eg.de
- Mitglieder werben,
Feste feiern.
Mitglieder werben Mitglieder
Je größer die TEN-Gemeinschaft wird, desto stärker können wir alle unsere gemeinsamen Interessen vertreten. Wenn Sie als Genossenschaftsmitglied Freunde, Bekannte oder Nachbarn werben, bedanken wir uns bei Ihnen mit tollen Zusatzprämien. Für jede von Ihnen geworbene Person, die Mitglied der TEN eG wird, erhalten Sie als Dankeschön 30 Euro!*
Und das ist noch nicht alles: Werben Sie auf einen Schlag gleich drei Freunde, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem exklusiven Fest.**
Füllen Sie einfach das Formular Mitglieder werben Mitglieder aus und schicken Sie uns die Informationen über das neu geworbene Mitglied
* Werber-Prämien gelten nicht bei Übertragung der Mitgliedschaft.
** Die TEN eG unterstützt Ihr nächstes Fest mit bis zu 200 Euro. Die 30 Euro-Prämie pro geworbenem Neumitglied kommt dann nicht zum Tragen. Vorherige Genehmigung erforderlich; Abrechnung im Anschluss über das Einreichen von Belegen. Gilt nicht bei Übertragung der Mitgliedschaft.